Foto: D. Ende / DRK e.V.

Psychosoziale Notfallversorgung

Die Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung zielen auf die Bewältigung von kritischen Lebensereignissen und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene (Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Unfallzeugen von Notfällen) einerseits und für Einsatzkräfte andererseits. Um die Qualität nach einheitlichen Standards sicherstellen zu können, sind Ziele, Aufgaben, Einsatzindikationen, Maßnahmen, sowie Anforderungen und Ausbildungscurricula im DRK-Rahmenkonzept PSNV beschrieben.
Menschen werden zumeist unvorbereitet durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen: Wenn Eltern durch das plötzliche Versterben ihres Kindes wie gelähmt sind, die Polizei nach einem schweren Verkehrsunfall der Familie die Nachricht über den Tod des Vaters überbringen muss oder Menschen mit dem Suizid eines nahen Angehörigen oder Freundes zurechtkommen müssen.
Foto: D. Ende / DRK e.V.
Foto: D. Ende / DRK e.V.
Die psychosoziale Akuthilfe von Betroffenen wird im DRK bundesweit von weit über 100 sogenannten Kriseninterventions- oder Notfallnachsorge-Diensten übernommen. Mitarbeitende dieser Dienste sind in einer psychosozialen Grundausbildung, der Qualifizierung zum Kriseninterventionshelfer, sowie Hospitations- und Praktikumsphasen auf Ihre Einsatztätigkeit vorbereitet worden. Regelmäßige Fortbildungen und Supervision sind verbindlicher Standard.
Das Team der Psychosozialen Notfallversorgung bietet allen Beteiligten von schwierigen und belastenden Situationen Gespräche an, Informationen zur Krisenbewältigung und Beratung, um gemeinsam Wege zur Bewältigung und Verarbeitung zu finden. Das Team arbeitet eng mit anderen Helfern im DRK zusammen und kann je nach Bedarf weitere Hilfe und Unterstützung organisieren (z.B. einen Fahrdienst) oder an kompetente Stellen der öffentlichen Versorgung weiterleiten. Die Arbeit basiert auf zwei Säulen: der Hilfe für Betroffene sowie der eigenen Helfer. Letzteres liegt uns besonders am Herzen, denn helfen kann nur, wer sich selber ab und zu entlasten kann.  Unsere Arbeitsgrundlagen sind Freiwilligkeit, Schweigepflicht, Einsatzerfahrung und Beratungskompetenz. Jeder der Helfer ist ehrenamtlich tätig. Selbstverständlich stehen alle Mitglieder des Teams unter Schweigepflicht. Wir legen Wert auf eine gute und solide Grundausbildung und Supervision unserer Mitglieder. 

Ob Großschadenslage oder Schwächeanfall auf einem Konzert – Menschen in Not können sich auf die Bereitschaften des DRK verlassen.